Druckkartuschen für Lawinenairbags gelten als Gefahrgüter. Daher gibt es für diese spezielle Regelungen für die Mitnahme im Flugzeug.
Mammut und Snowpulse Airbag-Rucksäcke sowie die einzelnen Airbag-Systeme können aber problemlos transportiert werden.
Die Mitnahme der Druckkartusche wird durch die International Air Transport Association (IATA) geregelt. Normalerweise ist die Mitnahme von Gefahrengütern durch Privatpersonen im Flugzeug nicht gestattet. Die Airbag-Druckkartuschen fallen jedoch unter eine Sonderregelung der IATA, welche die Mitnahme einer Druckkartusche pro Person gestattet. Diese Sonderregelungen sind in der IATA-Tabelle 2.3A festgehalten.
Handbuch Fliegen mit Lawinenairbag
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Wiederbefüllhandbuch "Cartridge Refillable 207 Bar Alu
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Tipps zum Verreisen mit Druckkartusche
Informiere die zuständige Fluggesellschaft vor der Buchung über die Mitnahme der Kartusche.
Schicke der Fluggesellschaft vorab das jeweilige Datenblatt der Kartusche sowie den Auszug der IATA-2.3A-Tabelle.
Wir empfehlen den Lawinenairbag im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Platziere dazu die Kartusche in der im Lawinenairbag vorgesehenen Tasche.
Schraube zum Transport die Schutzkappe auf die Kartusche. Lege der Kartusche einen Ausdruck des Kartuschendatenblattes und der IATA-2.3A-Tabelle bei.
⚠ Wichtig:
Trotz der Genehmigung der IATA kann jede Fluggesellschaft die Mitnahme der Kartusche verweigern.
Kartuschen Datenblätte
Steel Cartridge Non-Refillable 300 Bar (DE, EN, FR)
Carbon Cartridge Non-Refillable 300 Bar (DE, EN, FR, ES, RU, JA, CN, HI)
Alu Cartridge Refillable 207 Bar (DE, EN, FR)
IATA Tabelle 2.3A Gefahrgutvorschriften (Stand Januar 2019)
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